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BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 504/90 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 20.09.1989 - 6 Ca 379/88
- LAG Hamburg, 18.05.1990 - 6 Sa 99/89
- BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 504/90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 504/90
Aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang, der neben dem Tarifwortlaut bei der Tarifauslegung maßgebend zu berücksichtigen ist (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), ergibt sich entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts nicht, daß der Betriebsbegriff in § 7 Nr. 2.2 BRTV-Bau dahingehend einschränkend auszulegen ist, daß betriebliche Einrichtungen außerhalb der Verwaltung des Betriebes, die räumlich von dieser entfernt sind, eine gewisse organisatorische Selbständigkeit haben und einem speziellen arbeitstechnischen Zweck dienen, nicht als Betriebsteil, sondern als Arbeitsstelle außerhalb des Betriebes im Sinne von § 7 Nr. 3.1 und 3.2 BRTV-Bau anzusehen sind. - BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 642/79
Wegezeitvergütung - Verpflegungszuschuß - Kraftfahrer - Kraftwagen - Abholen im …
Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 504/90
Abgrenzung treffen die Tarifvertragsparteien nicht nach dem überwiegenden Einsatz des Arbeitnehmers, sondern bezogen auf jeden einzelnen Arbeitstag (vgl. BAG Urteil vom 28. April 1982 - 4 AZR 642/79 - AP Nr. 39 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 132/90
Fahrtkosten im Baugewerbe
Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 504/90
Dieser Beurteilung vermag der Senat, wie schon in den Urteilen vom 2. Oktober 1990 (4 AZR 132/90 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, und - 4 AZR 245/90 -;, nicht zur Veröffentlichung bestimmt) näher ausgeführt, nicht zu folgen. - BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 245/90
Anspruch des Arbeitnehmers auf Fahrtkostenabgeltung - Arbeitsstelle außerhalb …
Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 504/90
Dieser Beurteilung vermag der Senat, wie schon in den Urteilen vom 2. Oktober 1990 (4 AZR 132/90 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, und - 4 AZR 245/90 -;, nicht zur Veröffentlichung bestimmt) näher ausgeführt, nicht zu folgen.